AAuf Dächern, deren Neigung mehr als 20° beträgt, sind als Verkehrswege-Unterstützung Laufstege, Trittflächen oder Einzeltritte nach DIN EN 516, fest installierte Leitern nach DIN EN 12951 oder Dachleitern anzubringen. Wo dies bei Ihnen zutrifft und welche Möglichkeiten der Anbringung es gibt – darüber informieren wir Sie gerne – auch direkt bei Ihnen vor Ort.

 

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