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27. SchneefanggitterGerade in den Wintermonaten ist es besonders der Schnee, der auf den Dächern "lastet". Einerseits schön anzusehen, kann die weiße Pracht aber auch Probleme bereiten. Der überwiegende Teil der Dächer hat eine Neigung von 35 Grad oder mehr. Gerade bei steilen Dächern besteht dabei die Gefahr, dass die aufgetürmten Schneemassen nach unten rutschen. Um dies zu vermeiden, werden spezielle Schneefanggitter montiert. Nicht immer ist der Hausbesitzer gesetzlich zur Anbringung eines solchen Schutzes verpflichtet, aber die Vorschrift besagt, dass Schneefanggitter immer dann gefordert sind, wenn aufgrund der Konstruktion des Daches Schneelawinen auf allgemein zugängliche Wege oder über Hauseingängen abgehen können. In schneereichen Regionen müssen generell entsprechende Vorkehrungen getroffen werden und sind zum anderen für Steildächer mit einer Dachneigung von 45 Grad verpflichtend. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, für jedes Gebäude das Anbringen von Gittern zum Schutz gegen Schneelawinen oder herabfallendes Eis zu fordern. Wir kennen die Vorschriften und klären mit Ihnen, ob und wo die Anbringung solcher Schneefanggitter sinnvoll sind.

 

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Wir danken allen an der Brandbekämpfung und der weiteren Versorgung beteiligten Einsatz- und Rettungskräften, Herrn Bürgermeister Patrick Krauss, unseren tollen Nachbarn und Freunden sowie allen weiteren Helfern für ihre tatkräftige Unterstützung. Ebenso danken wir der Handwerkskammer und allen Handwerkskollegen, die uns ihre Hilfe und Solidarität versicherten.

WIR MACHEN WEITER!

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